Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Submitted by Tanja Bruns on Tue, 16/03/2021 - 08:23

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wie Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, an der Wahl teilnehmen können, erfahren Sie hier.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 04. September 2021 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de/) erhältlich. Sie können auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY, oder per E-Mail: bundeswahlleiter-bonn@destatis.de

- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Die Wahlbekanntmachung und ein Merkblatt finden Sie anbei. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate der Bundesrepublik Deutschland. 

1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).

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